Ausbilder
Um eine berufliche Ausbildung in einem Unternehmen anbieten zu dürfen, benötigt es einen Ausbilder, der mehrere Anforderungen erfüllen muss, um seine Aufgaben nachzukommen und eine ordentliche Ausbildung durchführen zu können.
Diese speziellen Eignungen muss ein Ausbilder besitzen:
Die persönliche Eignung:
… diese setzt eine gewissen Unschuld des Ausbilders voraus, die er zum Beispiel bei schweren Verstößen gegen das BBiG (Berufsbildungsgesetz), oder bei einem Verbot der Beschäftigung von Kinder und Jugendlichen nicht erlangt.
Die fachliche Eignung:
… diese setzt voraus, dass der Ausbilder Nachweise über seine erlangten Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch entsprechende Abschlussprüfungen vorlegen kann.
Die pädagogische Eignung:
… diese setzt voraus, dass er die methodischen Kompetenzen zum Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen kann.
Die Aufgaben eines Ausbilders sind zum Beispiel,
dass eine lernfördernde Atmosphäre hergestellt wird
die Auswahl von geeigneten Methoden zum Beibringen der Tätigkeiten
die Unterstützung der Auszubildenden bei Lernproblemen
die Erstellung von betrieblichen Übungsaufgaben für die Zukunft
die Bewertung von der Leistung des Azubis
die Förderung der persönlichen Entwicklung des Auszubildenden